FDP Niederbarnim
Finanz- und Beitragsordnung - FDP Niederbarnim

Finanz- und Beitragsordnung des FDP-Ortsverbandes Niederbarnim

beschlossen auf dem Ortsparteitag am 19. April 2008 in Werneuchen

§ 1 Geltung der Finanz- und Beitragsordnung des Landesverbandes

(1) Nach § 11 der Satzung des Ortsverbandes ist für das Beitrags- und Finanzwesen des Ortsverbandes die Fi-nanz- und Beitragsordnungen des Kreis- und des Landesverbandes anzuwenden, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.

(2) Soweit in der Finanz- und Beitragsordnung des Ortsverbandes auf den Landesverband oder auf seine Organe und Ämter Bezug genommen wird, treten an deren Stelle der Ortsverband und seine Organe und Ämter.

§ 2 Beiträge

(1) Abweichend von § 8 Abs. 2 Satz 2 der Finanz- und Beitragsordnung des Landesverbandes sind nach folgender Einkommensstaffel monatlich mindestens folgende Beiträge zu entrichten:

Bruttoeinkünfte monatlich Mindestbeitrag monatlich

A bis 2.600 Euro 8,00 Euro
B 2.601 bis 3.600 Euro 12,00 Euro
C 3.601 bis 4.600 Euro 18,00 Euro
D über 4.600 Euro 24,00 Euro

(2) Die Beiträge sind wie folgt zu entrichten:

• Bei vierteljährlicher Zahlung am 1. März, 1. Mai, 1. August und 1. November
• Bei halbjährlicher Zahlung am 1. April und am 1. Oktober
• Bei jährlicher Zahlung am 1. Juli

§ 3 Buchführung

Die Einnahmen und Ausgaben des Ortsverbandes sind buchmäßig beim Ortsverband zu erfassen.

§ 4 Rechtsnatur

Diese Finanz- und Beitragsordnung ist Bestandteil der Satzung des Ortsverbandes.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Finanz- und Beitragsordnung tritt mit ihrer Verabschiedung durch den Ortsparteitag am 19. April 2008 in Kraft

Finanz- und Beitragsordnung des FDP Ortsverbandes Niederbarnim als PDF