Finanz- und Beitragsordnung des FDP-Ortsverbandes Niederbarnim
beschlossen auf dem Ortsparteitag am 19. April 2008 in Werneuchen
§ 1 Geltung der Finanz- und Beitragsordnung des Landesverbandes
(1) Nach § 11 der Satzung des Ortsverbandes ist für das Beitrags- und Finanzwesen des Ortsverbandes die Fi-nanz- und Beitragsordnungen des Kreis- und des Landesverbandes anzuwenden, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.
(2) Soweit in der Finanz- und Beitragsordnung des Ortsverbandes auf den Landesverband oder auf seine Organe und Ämter Bezug genommen wird, treten an deren Stelle der Ortsverband und seine Organe und Ämter.
§ 2 Beiträge
(1) Abweichend von § 8 Abs. 2 Satz 2 der Finanz- und Beitragsordnung des Landesverbandes sind nach folgender Einkommensstaffel monatlich mindestens folgende Beiträge zu entrichten:
Bruttoeinkünfte monatlich Mindestbeitrag monatlich
A bis 2.600 Euro 8,00 Euro
B 2.601 bis 3.600 Euro 12,00 Euro
C 3.601 bis 4.600 Euro 18,00 Euro
D über 4.600 Euro 24,00 Euro
(2) Die Beiträge sind wie folgt zu entrichten:
• Bei vierteljährlicher Zahlung am 1. März, 1. Mai, 1. August und 1. November
• Bei halbjährlicher Zahlung am 1. April und am 1. Oktober
• Bei jährlicher Zahlung am 1. Juli
§ 3 Buchführung
Die Einnahmen und Ausgaben des Ortsverbandes sind buchmäßig beim Ortsverband zu erfassen.
§ 4 Rechtsnatur
Diese Finanz- und Beitragsordnung ist Bestandteil der Satzung des Ortsverbandes.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Finanz- und Beitragsordnung tritt mit ihrer Verabschiedung durch den Ortsparteitag am 19. April 2008 in Kraft
Finanz- und Beitragsordnung des FDP Ortsverbandes Niederbarnim als PDF